Auf welche Krankheiten müssen sich Spender nach spanischem Recht untersuchen lassen?
Gemäß dem spanischen Gesetz 14/2006 müssen die Spender über 18 Jahre alt, psychophysisch gesund und voll handlungsfähig sein.
Ihr psychophysischer Zustand muss den Anforderungen eines obligatorischen Protokolls für die Untersuchung der Spender entsprechen, das ihre phänotypischen und psychologischen Merkmale sowie die klinischen Bedingungen und analytischen Bestimmungen umfasst, die erforderlich sind, um nach dem Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Untersuchung nachzuweisen, dass die Spender nicht an genetischen, erblichen oder infektiösen Krankheiten leiden, die auf ihre Nachkommen übertragbar sind.
Diese Bedingungen gelten auch für Proben von Spendern aus anderen Ländern; in diesem Fall müssen die Verantwortlichen des entsprechenden Referenzzentrums die Einhaltung all jener Bedingungen und Tests bescheinigen, deren Bestimmung an den zur Entgegennahme eingesandten Proben nicht durchgeführt werden kann.
In jedem Fall können die zugelassenen Zentren die Spende ablehnen, wenn die psychophysischen Voraussetzungen des Spenders nicht ausreichend sind.