Was sind die Auswahlkriterien für eine Embryonenspende?

Nach dem spanischen Gesetz über die assistierte Reproduktion dürfen eingefrorene Embryonen anderen Patienten gespendet werden. Gemäß dem Gesetz 14/2006 vom 26. Mai über Techniken der assistierten Reproduktion beim Menschen müssen die Spender über 18 Jahre alt, psychophysisch gesund und voll handlungsfähig sein. 

Ihr psychophysischer Zustand muss den Anforderungen eines obligatorischen Protokolls für die Untersuchung der Spender entsprechen, das ihre phänotypischen und psychologischen Merkmale sowie die klinischen Bedingungen und analytischen Bestimmungen umfasst, die erforderlich sind, um nach dem Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Durchführung nachzuweisen, dass die Spender nicht an genetischen, erblichen oder infektiösen Krankheiten leiden, die auf ihre Nachkommen übertragbar sind. 

Diese Bedingungen gelten auch für Proben von Spendern aus anderen Ländern; in diesem Fall müssen die Verantwortlichen des entsprechenden Überweisungszentrums die Einhaltung aller Bedingungen und Tests bescheinigen, deren Bestimmung bei den zur Entgegennahme eingesandten Proben nicht durchgeführt werden kann. In jedem Fall können die zugelassenen Zentren die Spende ablehnen, wenn die psychophysischen Voraussetzungen des Spenders nicht ausreichend sind.

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